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Kosten sparen dank Netzentgeltverordnung


Die Netznutzungsentgelte machen zirka 50 Prozent der gesamten Stromkosten aus. Grundsätzlich werden die Netznutzungsentgelte auf Basis von einheitlichen Preisregelungen von den regionalen Verteilnetzbetreibern (Netzbetreibern) erhoben, die der Regulierung der Bundesnetzagentur unterliegen. Die Preise richten sich dabei ausschließlich nach den Benutzungsstunden und der Spannungsebene des Letztverbrauchers.

In § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) hat der Gesetzgeber drei Ausnahmeregelungen für Sonderformen der Netznutzung geschaffen, die es Unternehmen ermöglichen, von reduzierten Netznutzungsentgelten zu profitieren. Es wird zwischen atypischer Netznutzung, stromintensiver Netznutzung und singulär genutzten Betriebsmitteln unterschieden.

Sonderformen der Netznutzung


Atypische Netznutzung

§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Eine atypische Netznutzung liegt vor, wenn die Jahreshöchstleistung eines Letztverbrauchers vorhersehbar und erheblich von der Jahreshöchstlast aller Entnahmestellen in der jeweiligen Spannungsebene abweicht. Dazu veröffentlichen die Netzbetreiber für jedes Kalenderjahr die Zeiten der stärksten Netzauslastung, das sog. Hochlastzeitfenster. Letztverbraucher können nun ihre Jahreshöchstleistung mit ihrer relativen Spitze im Hochlastzeitfenster vergleichen und von individuellen Netzentgelten
profitieren.

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Stromintensive Netznutzung

§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Eine stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr sowohl die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden im Jahr erreicht, als auch der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle pro Kalenderjahr 10 Gigawattstunden übersteigt.

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Singulär genutzte Betriebsmittel

§ 19 Abs. 3 StromNEV

Eine singuläre Netznutzung ist gegeben, wenn ein Netznutzer sämtliche Betriebsmittel in der betreffenden Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzt. Ein entsprechender Fall liegt z.B. vor, wenn der Netzanschluss von einem Transformator des Netzbetreibers über ein direkt geführtes Kabel hergestellt ist, an das keine anderen Netzkunden angeschlossen sind.

Prüfen Sie jetzt die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen


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Netzbetreiber

Der Netzbetreiber bestimmt sich durch die Adresse Ihrer Abnahmestelle und kann aufgrund seiner Monopolstellung nicht gewechselt werden.

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Spannungsebene

Als Spannungsebene bezeichnet man die Lieferspannungsebene Ihrer Abnahmestelle, in der Sie Ihren Strom beziehen.

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Jahresstromverbrauch

Der Jahresstromverbrauch ist Ihrer Jahresendabrechnung (Dezemberechnung) zu entnehmen.

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Jahreshöchstleistung

Die Jahreshöchstleistung ist Ihrer Jahresendabrechnung (Dezemberrechnung) zu entnehmen.

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Stromverbrauch

Durch den Arbeitsbeginn oder bestimmte Arbeits- bzw. Produktionsprozesse haben Sie in den Vormittagsstunden einen deutlich erhöhten Strombedarf. Beispiele: Ein-Schicht-Betriebe, Krankenhäuser oder Einrichtungen mit Großküchen.

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Saisonale Betriebe

Aufgrund von bestimmten Produktionsprozessen, Kühlungsanforderungen oder einem erhöhten Gästeaufkommen haben Sie in den Sommermonaten einen erhöhten Strombedarf. Beispiele: Kieswerke, Einkaufszentren, Banken, Hersteller und Logistiker von gekühlten Lebensmitteln, Campingplätze oder Freizeitparks.

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Flexible Produktion

Sie haben die Möglichkeit, energieintensive Maschinen für 2-3 Stunden zu vorgegebenen Zeiten abzuschalten. Beispiele: Kühlaggregate, Belüftungs- bzw. Klimaanlagen, Maschinentestläufe, Schredderanlagen oder Pressen.

Ihr Ergebnis


Auf Basis der Netzgesellschaftsdaten und Ihrer Angaben schätzen wir die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen, von individuellen Netzentgelten zu profitieren, wie folgt ein:

 

Atypische Netznutzung: Hoch

§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

 

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Stromintensive Netznutzung: Hoch

§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

 

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Singulär genutzte Betriebsmittel: Hoch

§ 19 Abs. 3 StromNEV

 



Das Einsparpotential im Netznutzungsbereich ist auf Basis der Erstanalyse gering. Gerne besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis.

Ihr Unternehmen kann voraussichtlich von einer Sonderform der Netznutzungsentgelte profitieren. Als nächstes erfolgt eine detaillierte Lastganganalyse, die die Einsparpotentiale quantifiziert. Bitte kontaktieren Sie uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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    Ihr Ansprechpartner

    Dennis Dillmann (geschäftsführender Gesellschafter)

    Tel: +49 (0)89 9901 635-13
    Fax: +49 (0)89 9901 635-11
    E-Mail: d.dillmann@energie-weitblick.de