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Kosten sparen dank Netzentgeltverordnung
Die Netznutzungsentgelte machen zirka 50 Prozent der gesamten Stromkosten aus. Grundsätzlich werden die Netznutzungsentgelte auf Basis von einheitlichen Preisregelungen von den regionalen Verteilnetzbetreibern (Netzbetreibern) erhoben, die der Regulierung der Bundesnetzagentur unterliegen. Die Preise richten sich dabei ausschließlich nach den Benutzungsstunden und der Spannungsebene des Letztverbrauchers.
In § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) hat der Gesetzgeber drei Ausnahmeregelungen für Sonderformen der Netznutzung geschaffen, die es Unternehmen ermöglichen, von reduzierten Netznutzungsentgelten zu profitieren. Es wird zwischen atypischer Netznutzung, stromintensiver Netznutzung und singulär genutzten Betriebsmitteln unterschieden.
Sonderformen der Netznutzung
Atypische Netznutzung
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Eine atypische Netznutzung liegt vor, wenn die Jahreshöchstleistung eines Letztverbrauchers vorhersehbar und erheblich von der Jahreshöchstlast aller Entnahmestellen in der jeweiligen Spannungsebene abweicht. Dazu veröffentlichen die Netzbetreiber für jedes Kalenderjahr die Zeiten der stärksten Netzauslastung, das sog. Hochlastzeitfenster. Letztverbraucher können nun ihre Jahreshöchstleistung mit ihrer relativen Spitze im Hochlastzeitfenster vergleichen und von individuellen Netzentgelten
profitieren.
Stromintensive Netznutzung
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Eine stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr sowohl die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden im Jahr erreicht, als auch der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle pro Kalenderjahr 10 Gigawattstunden übersteigt.
Singulär genutzte Betriebsmittel
§ 19 Abs. 3 StromNEV
Eine singuläre Netznutzung ist gegeben, wenn ein Netznutzer sämtliche Betriebsmittel in der betreffenden Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzt. Ein entsprechender Fall liegt z.B. vor, wenn der Netzanschluss von einem Transformator des Netzbetreibers über ein direkt geführtes Kabel hergestellt ist, an das keine anderen Netzkunden angeschlossen sind.
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Ihr Ergebnis
Auf Basis der Netzgesellschaftsdaten und Ihrer Angaben schätzen wir die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen, von individuellen Netzentgelten zu profitieren, wie folgt ein:
Atypische Netznutzung: Hoch
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Stromintensive Netznutzung: Hoch
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Singulär genutzte Betriebsmittel: Hoch
§ 19 Abs. 3 StromNEV
Das Einsparpotential im Netznutzungsbereich ist auf Basis der Erstanalyse gering. Gerne besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis.
Ihr Unternehmen kann voraussichtlich von einer Sonderform der Netznutzungsentgelte profitieren. Als nächstes erfolgt eine detaillierte Lastganganalyse, die die Einsparpotentiale quantifiziert. Bitte kontaktieren Sie uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
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