WIR REDUZIEREN IHRE UMLAGEN UND IHRE STROMSTEUER!
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Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Exakte Analyse der einzelnen Kostentreiber
Durchführung der benötigten Energieaudits
Durchblick bei der Stromrechnung

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Ihr Ergebnis
Auf Basis der Netzgesellschaftsdaten und den von Ihnen gemachten Angaben können die einzelnen Umlagen sowie die Stromsteuer exakt bestimmt werden:
Umlagen-Check
2023 | 2022 | |
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KWKG-Umlagen | ||
EEG-Umlage | ||
§19 Strom NEV | ||
Offshore Haftungs Umlage | ||
Umlage für abschaltbare Lasten | ||
Summe | ||
Abgaben in Cent pro kWh Verbrauch | ||
Veränderung der Abgaben zum Vorjahr |
Stromsteuer-Check
2023 | 2022 | |
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Steuerbelastung ohne Erstattung | ||
Mögliche Steuerentlastung nach §9b StromStG | ||
Mögliche Steuerentlastung nach §10b StromStG (Spitzenausgleich) | ||
Verbleibende Steuerbelastung |
Um ab dem Jahr 2013 den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG zu erhalten, müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einführen. Das Regelverfahren sieht vor, dass Unternehmen für 100 % des gesamten Energieverbrauchs ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder nach EMAS-Registrierung nachweisen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) haben zudem die Möglichkeit, einen Energieauditbericht nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 2 SpaEfV nachweisen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis sowie die möglichen Schritte, Ihre Steuer- und Umlagebelastungen zu optimieren. Das Team von Energie Weitblick freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Ihr Ansprechpartner
Dennis Dillmann (geschäftsführender Gesellschafter)
Tel: +49 (0)89 9901 635-13
Fax: +49 (0)89 9901 635-11
E-Mail: d.dillmann@energie-weitblick.de