WIR PRÜFEN IHRE FÖRDER­MÖGLICHKEITEN!


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Überblick über die zustehenden Fördermittel

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Übernahme der Fördermittel-Beantragung

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Unterstützung bei der Auswahl passender Zulieferer

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Koordination der Umsetzung

Energieeffizienzmaßnahmen mit den geeigneten Fördermitteln umsetzen


Die steigenden Energiepreise führen dazu, dass die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht nur
ökologisch, sondern auch ökonomisch immer sinnvoller wird. Eine Vielzahl von Fördermitteln helfen Unternehmen dabei, den Einstieg in die Energieeffizienz zu erleichtern. Machen Sie den Quickcheck und informieren sich über relevante Fördermaßnahmen.

Prüfen Sie jetzt, welche Fördermittel Ihrem Unternehmen zustehen.


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Produzierendes Gewerbe

Das statistische Bundesamt veröffentlicht die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), anhand derer Ihr Unternehmen eingestuft wird.

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Unternehmensgröße

Als KMUs werden Unternehmen bezeichnet, die weniger als 250 Mitarbeiter haben. Zusätzlich muss der Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsummer weniger als 43 Mio. Euro sein.

Ihr Ergebnis


Die Erstanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass Sie einen Anspruch auf folgende Förderprogramme haben. Klicken Sie auf die einzelnen Programme, um detaillierte Informationen zu erhalten.

 

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, durch eine qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen.

Grundvoraussetzungen

  • Die Energieberatung muss von einem Energieberater mit geforderter fachlicher Qualifikation durchgeführt werden.

Gegenstand der Förderung

  • Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Höhe der Förderung

80 % der Beratungskosten werden gefördert. Dieser Förderung wird jedoch wie folgt gedeckelt:

  • Modul 1: Deckelung in Abhängigkeit der jährlichen Energiekosten:
    kleiner 10.000,- € , max. 1.200,- €
    größer 10.000,- € , max. 6.000,- €
  • Modul 2: Deckelung in Abhängigkeit der Nettogrundfläche des entsprechenden Gebäudes:
    Kleiner 200m² max. 1.700,- €
    Kleiner 500m² max. 5.000,- €
    Größer 500m² max. 8.000,- €
  • Modul 3: Deckelung in Abhängigkeit der jährlichen Energiekosten:
    kleiner 300.000,- € , max. 7.000,- €
    größer 300.000,- € , max. 10.000,- €

Bitte beachten: Die Antragstellungen müssen vor der Auftragserteilung der Maßnahme geschehen!

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html

Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

Der stärkere Einsatz von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen werden durch Investitionszuschüsse gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig.

Grundvoraussetzung

  • Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Gegenstand der Förderung

  • Förderfähig sind stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden (Neu-Errichtung bzw. Neu-Installation / Neu-Erstellung der Kälteerzeugungseinheit)
  • Ergänzende Komponenten werden ebenfalls gefördert (bspw. Wärmepumpen oder Wärme- und Kältespeicher)
  • Die Leistung bzw. das Volumen der Erzeuger oder Systeme muss innerhalb von der Bafa definierten Grenzen liegen
  • Ebenfalls gefördert werden Fahrzeug-Klimaanlagen, mit denen elektrische Busse oder Schienenfahrzeuge im öffentlichen Personenverkehr betrieben werden.

Höhe der Förderung

  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Art des Kälteerzeugers oder -speichers bzw. der Komponente und wird über die Kälteleistung bzw. die Speicherkapazität errechnet.
  • Pauschalen bei der Förderung während der Ausführungsplanung:
    • 500 € pro Luftkühler, maximal 5.000 €
    • 1.000 € für die Integration von Wärmespeichern
    • 1.000 € für die Integration von Kältespeichern
  • Pauschalen bei der Erzeugung von regenerativen Energien durch förderfähige Kälte- oder Klimaanlagen:
    • 50 € pro kW bereitgestellter Spitzenleistung
    • 1.000 € für die Installation einer Solarthermieanlage, die zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage dient
  • Förderungen sind auf 150.000 € pro Maßnahme sowie 50% der förderfähigen Ausgaben begrenzt. (Gilt auch für Fahrzeug-Klimaanlagen)

Bitte beachten: Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides der Bafa erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

Förderung von Querschnittstechnologien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Grundvoraussetzungen

  • Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung der förderfähigen Investitionskosten.

Gegenstand der Förderung

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Höhe der Förderung

  • Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- € betragen.
  • Die maximale Förderung beträgt 200.000 € bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Alle Förderanträge müssen vor der Auftragserteilung der Maßnahme gestellt werden!

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul1_Querschnittstechnologien/modul1_querschnittstechnologien_node.html

Förderung von MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) fördert investive Maßnahmen im Zusammenhang mit Energie- und Umweltmanagementsystemen.

Grundvoraussetzungen

  • Förderfähig sind der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme sowie die Erweiterung eines Systems.

Gegenstand der Förderung

  • Softwarelösungen für Energie- oder Umweltmanagementsysteme
  • Sensoren, Analog-Digital-Wandler, Aktoren, Datenlogger sowie Gateways
  • Steuerungs- und Reglungstechnik, deren Einsatz der Reduktion des Energieverbrauchs gilt
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Softwarelösung

Höhe der Förderung

  • Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/modul3_energiemanagementsysteme_node.html

Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) fördert den Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektorablagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen.

Grundvoraussetzungen

  • Die aus den Anlagen gewonnene Energie muss zu über 50 % für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.

Gegenstand der Förderung

  • Wärmeerzeuger
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere Wärmequellen wie z. B. Abwasser oder Abluftstrom
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
  • Nebenkosten für förderfähige Ausgaben: Machtbarkeitsschätzungen, Planungen, Baumaßnahmen zur Einrichtung und Aufstellung von Anlagen

Höhe der Förderung

  • Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul2_Prozesswaerme/modul2_prozesswaerme_node.html

Förderung von energiebezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) fördert investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.

Grundvoraussetzungen

  • Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die Förderung von Querschnittstechnologien, die Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien oder die Förderung von MSR Sensorik und Energiemanagement-Software umfassen.

Gegenstand der Förderung

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
  • energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
  • Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzept und Umsetzungsbegleitung durch externe Energieberater

Höhe der Förderung

  • Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 € (700 € für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul4_Energiebezogene_Optimierung/modul4_energiebezogene_optimierung_node.html

Förderung von Transformationskonzepten

Unternehmen erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) eine Förderung zur Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.

Grundvoraussetzungen

  • Förderfähig sind private sowie kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Gegenstand der Förderung

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes

Höhe der Förderung

  • Die Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000,- € je Konzept begrenzt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html



Energie Weitblick unterstützt Sie als kompetenter Partner dabei, die vorgeschlagen Förderprogramme umzusetzen.

Hierbei prüfen wir die Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und übernehmen die vollständige Abwicklung von den entsprechenden Förderzulagen. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung!

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    Ihr Ansprechpartner

    Jonas Elbe (Geschäftsführender Gesellschafter)

    Tel: +49 (0)89 9901 635-12
    Fax: +49 (0)89 9901 635-11
    E-Mail: j.elbe@energie-weitblick.de